Rechtsprechung
VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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GG Art. 7; BayV Art. 130; BayEUG Art. 92, Art. 111, Art. 113
Schulaufsicht über Privatschule eines fremden Staates - rewis.io
Schulaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 25.06.2014 - VII ZB 23/13
Vollstreckungsimmunität: Forderungen der Republik Griechenland auf Auszahlung von …
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Zudem sei die Auslegung - dass der Schulbegriff lediglich in Art. 12 des Kulturabkommens aufgegriffen würde - nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (VII ZB 23/13 - juris) vereinbar.aa) Sofern sich die Klägerin auf den von ihr zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2014 (VII ZB 23/13 - juris) bezieht und auch der Klägerbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung das Argument der Staatenimmunität zur Sprache brachte, ist zunächst auszuführen, dass sich der zitierte Beschluss lediglich mit der Vollstreckungsimmunität der Republik ... befasst.
Wie auch im von der Klägerin zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofes ausgeführt, handelt es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen der Auslandsschule und den Lehrern nicht um ein hoheitliches Verhältnis (BGH, B.v. 25.6.2014 - VII ZB 23/13 - juris).
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Gesetze sind im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen und anzuwenden (BVerfG, B.v. 26.3.1987 - 2 BvR 589/79 - NJW 1987, 2427). - BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Es besteht eine Verpflichtung aller Staatsorgane, die die Bundesrepublik Deutschland bindenden Völkerrechtsnormen zu befolgen und Verletzungen nach Möglichkeit zu unterlassen (vgl. BVerfG, B.v. 26.10.2004 - 2 BvR 955/00 - NVwZ 2005, 560).
- BGH, 19.12.2017 - XI ZR 796/16
Zulässigkeit einer Klage gegen die Republik Griechenland wegen der Umschuldung …
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
a) Staatenimmunität besteht nach dem als Bundesrecht im Sinne von Art. 25 GG geltenden allgemeinen Völkergewohnheitsrecht weitgehend uneingeschränkt für solche Akte, die hoheitliches Handeln eines Staates darstellen, soweit der ausländische Staat auf sie nicht verzichtet (BGH, U.v. 19.12.2017 - XI ZR 796/16 - juris). - BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Auf Bundesebene wäre eine Transformation schon aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung der Art. 7, 30, 70 ff. GG wohl nicht möglich gewesen, da die Kulturhoheit der Länder ein wesentliches Element des bundesstaatlichen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland darstellt (vgl. BVerfG, U.v. 26.3.1957 - 2 BvG 1/55 - NJW 1957, 705). - BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
Iranische Botschaft
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Maßgebend für die Unterscheidung zwischen hoheitlicher und nicht-hoheitlicher Staatstätigkeit kann vielmehr nur die Natur der staatlichen Handlung oder des entstandenen Rechtsverhältnisses sein, nicht aber Motiv oder Zweck der Staatstätigkeit (BVerfG, B.v. 30.4.1963 - 2 BvM 1/62 - juris). - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
Anerkannte Privatschulen
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Die Genehmigungsbedingungen sichern das Interesse der Allgemeinheit daran, dass private Schulen anstelle öffentlicher Schulen ohne Einbuße an schulischen Standards besucht werden können, die im Bereich des öffentlichen Schulwesens in Bezug auf Lehrerausbildung, Einrichtungen und Lehrziele bestehen (stRspr, siehe BVerfG, B.v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 - juris). - BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden …
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Dort ist die Vollstreckung in Gegenstände eines Staates ohne Zustimmung des fremden Staates unzulässig, soweit diese Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (BVerfG, B.v. 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09 - juris). - BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Dem Grundgesetz liegt deutlich die klassische Vorstellung zu Grunde, dass es sich bei dem Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht um ein Verhältnis zweier unterschiedlicher Rechtskreise handelt und dass die Natur dieses Verhältnisses aus der Sicht des nationalen Rechts nur durch das nationale Recht selbst bestimmt werden kann; dies zeigen die Existenz und der Wortlaut von Art. 25 und Art. 59 Abs. 2 GG (BVerfG, B.v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - NJW 2004, 3407). - BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13
Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen
Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274
Ebenso führt auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2017 (5 AZR 962/13 - juris) aus, dass es sich um privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse handelt. - BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer …